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Urteile des BSG
News (1/12)

BSG Urteile

 

Ergebnisse 1 - 6 von 12

3.9/6 (7 votes)
Author:Michael S
News Hartz IV
Verspätete Abgabe des Antragsformulars für Arbeitslosengeld II führt nicht zur Verwirkung
Der Kläger sprach am 9. Juni 2005 bei der Beklagten wegen der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II vor. Ihm wurde dabei ein Antragsformular ausgehändigt, auf das im Feld “Tag der Antrag­stellung” der Stempel “9.6.05″ aufgebracht wurde. Persönliche Daten des Klägers wurden an diesem Tag durch die Beklagte nicht erfasst. Am 3. Januar 2006 legte der Kläger sodann das nunmehr aus­gefüllte Antragsformular vom 9. Juni 2005 bei der Beklagten vor.
Donnerstag, 29. Oktober 2009 | 378 hits | Drucken | PDF |  Email | Report | Weiterlesen
4.0/6 (7 votes)
Author:Michael S
News Hartz IV
ALG II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial
Zur Frage, ob einmalige Kosten für die Beschaffung von Heizmaterial im Rahmen der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung anzusehen sind.
Tatbestand:
1 Der Rechtsstreit betraf die Zahlung von Heizkosten für die vom Kläger bewohnte Mietwohnung durch die Beklagte im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Wohnung des Klägers war (zumindest bis Mitte 2006) mit Ölöfen ausgestattet. Der Kläger begehrte zu Beginn des Jahres 2005 eine Kostenübernahmeerklärung der Beklagten für die Beschaffung von 400 Litern Heizöl.
Freitag, 17. Juli 2009 | 480 hits | Drucken | PDF |  Email | Report | Weiterlesen
2.6/6 (7 votes)
Author:Michael S
News Hartz IV
Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich sind zu berücksichtigendes Einkommen
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 3. März 2009 im Verfahren B 4 AS 47/08 R ent­schieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Ab­findung beim Arbeitslosen­geld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
Der Kläger übte bis Juni 2003 eine Beschäftigung aus. Seither ist er arbeitslos. Im Kündigungs­schutz­prozess gegen seinen früheren Arbeitgeber schloss er mit diesem vor dem Arbeitsgericht im April 2005 einen Vergleich. Darin verpflichtete sich der Arbeitgeber, ihm eine Abfindung für den Verlust des Arbeits­platzes in Höhe von 6.500 Euro zu zahlen. Auf den titulierten Abfindungs­anspruch zahlte der Arbeitgeber erst im Oktober und November 2006 Beträge über 1.750 Euro und 2.000 Euro, nachdem der Kläger Zwangsvollstreckungsmaß­nahmen gegen ihn eingeleitet hatte.
Mittwoch, 04. März 2009 | 239 hits | Drucken | PDF |  Email | Report | Weiterlesen
2.9/6 (7 votes)
Author:Michael S
News Hartz IV
Hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende bei Abwechslung in der Betreuung
Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat am 3. März 2009 im Verfahren – B 4 AS 50/07 R – ent­schieden, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht, wenn sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des ge­meinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen ab­wechseln und sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig teilen.
Die Klägerin hat, obwohl sie sich in der Betreuung ihrer Tochter mit ihrem geschiedenen Ehemann abwechselt, Anspruch auf den hälftigen Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Mittwoch, 04. März 2009 | 231 hits | Drucken | PDF |  Email | Report | Weiterlesen
2.4/6 (7 votes)
Author:Michael S
News Hartz IV
Keine Leistungskürzung bei Verweigerung zur Arbeit bei Dumpinglöhnen
Das Sozialgericht Dortmund hat in seinem Urteil - S 31 AS 317/07 entschieden, dass ein Leistungsempfänger von Hartz IV keine Kürzung seiner Bezüge befürchten muss, wenn es sich hierbei um eine Arbeit mit Dumpinglohn handelt.
Das Sozialgericht Dortmund hat wie bereits das Arbeitsgericht[*] entschieden, dass 4,50 Euro Stundenlohn sittenwidriger Lohnwucher sind.
Mittwoch, 25. Februar 2009 | 255 hits | Drucken | PDF |  Email | Report | Weiterlesen
3.0/6 (7 votes)
Author:Michael S
News Hartz IV
Kabelfernsehen als Unterkunftskosten
Bei Gebühren für das Kabelfernsehen handelt es sich nicht um angemessene Kosten der Unterkunft, wenn die Nutzung mietvertraglich freigestellt und ein anderweitiger Zugang zum Fernseh- und Radio­empfang gewährleistet ist. Dies hat der 4. Senat des Bundessozialgerichts im Verfahren B 4 AS 48/08 R am 19. Februar 2009 entschieden.
Samstag, 21. Februar 2009 | 294 hits | Drucken | PDF |  Email | Report | Weiterlesen

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